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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Webagentur Dokoupil & Staufenberg GbR unter Fa. MeerWert-Media

1. Geltungsbereich und Vertragsschluss

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Webagentur Dokoupil & Staufenberg GbR (nachstehend „MeerWert-Media“ genannt) mit ihren Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt). Gegenstand der AGB sind Werk-, Dienstleistungs-, Hosting und Wartungsverträge die MeerWert-Media mit ihren Auftraggebern abschließt. Entgegenstehenden AGB des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen, so dass diese nicht Vertragsinhalt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von MeerWert-Media nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert.

1.2. Der Vertragsschluss mit MeerWert-Media erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von MeerWert-Media detailliert unterbreiteten Angebots (Kostenvoranschlag) mit Leistungsbeschreibung, Kalkulation und gegebenenfalls Zeitplanung. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist MeerWert-Media nicht mehr an das Angebot gebunden.

1.3. Vor Vertragsabschluss hat der Auftraggeber eine Anforderungsliste anzufertigen, in welcher er MeerWert-Media seine Wünsche mitteilt. Wird MeerWert-Media die Anforderungsliste mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so stellt MeerWert-Media dem Auftraggeber per E-Mail eine Anforderungsliste zur Verfügung, welche verbindlicher Vertragsbestandteil wird, wenn der Auftraggeber dieser zustimmt.

2. Leistungsumfang des Vertrags, Leistungsänderungen, Ethischer Vorbehalt

2.1. Der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang eines jeweiligen Projekts richtet sich gem. Ziffer 1.2 dieser AGB nach dem jeweiligen Auftrag unter Berücksichtigung der Anforderungsliste gem. Ziff. 1.3. Agenturfremde Leistungen von Drittfirmen wie Produktionsplanung und -überwachung, Druckkosten, Kuriere, Versand sowie Multimediaproduktion und Programmierarbeiten, Shootings, Bildrechte und Lektorat sind nicht Gegenstand dieses Vertrages und werden in der Regel unter Bezugnahme auf die Originalbelege an den Auftraggeber weiterberechnet. MeerWert-Media schuldet die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc..

2.2. MeerWert-Media wird den Auftraggeber im Falle der Beauftragung von Internetdienstleistungen und Webdesign sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten einer Website umfassend beraten. Bei der Beratung wird MeerWert-Media berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird MeerWert-Media den Auftraggeber ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die MeerWert-Media von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – z.B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat. Branchenspezifische Kenntnisse des Auftraggebers sind von MeerWert-Media allerdings nicht zu erwarten. MeerWert-Media ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen der Website zählen.

2.3. Dem Auftraggeber werden im Rahmen des Kostenmanagements vor Beginn jeder Kosten verursachenden Fremdleistung (z. B. Foto-Shooting, Druckaufträge, Programmierarbeiten etc.), die nicht durch die vereinbarte Vergütung abgedeckt sind oder durch Dritte erbracht werden jeweils vor Auslösen dieser Kosten entsprechende Kostenvoranschläge der Drittanbieter in Textform (§ 126 b BGB) unterbreitet. Die Fremdkosten sind gegenüber MeerWert-Media verbindlich zu genehmigen. Den Auftrag der Kosten verursachenden Fremdleistungen wird MeerWert-Media erst erteilen, wenn seitens des Auftraggebers eine Freigabe dafür vorliegt. Verzögerungen, die durch eine verspätete Kostenfreigabe verursacht werden, hat MeerWert-Media nicht zu vertreten.

2.4. Der Auftraggeber kann, während eines Projekts Änderungen oder Erweiterungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs mit MeerWert-Media vereinbaren. Voraussetzung ist, dass dadurch der Erfolg oder die mit dem Projekt beabsichtigten Ergebnisse nicht gefährdet und die Kapazitäten von MeerWert-Media nicht überlastet werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung bleibt es bei den ursprünglich vereinbarten Fristen, Vergütungssätzen und Leistungsinhalten. Der Auftraggeber hat jedoch auch das Recht, den infolge von Änderungen anfallenden Mehraufwand durch den Verzicht auf andere Leistungsteile zu kompensieren, sofern MeerWert-Media dies zuzumuten ist. Wenn sich der Zusatzauftrag auf die zeitliche Abwicklung der übrigen Leistungen auswirkt, muss dies im betreffenden Zusatzauftrag ebenfalls geregelt werden.

2.5. Die für ein Projekt jeweils maßgeblichen Termine sind in dem Auftrag bzw. einer entsprechenden Anlage festgelegt und zwischen den Parteien verbindliche Vertragsgrundlage. Ist im Rahmen des Projektfortschrittes festzustellen, dass die Einhaltung von Terminen gefährdet ist, wird MeerWert-Media den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich informieren.

2.6. Für den Fall, dass der Auftraggeber während eines Projekts die Bearbeitung oder Veröffentlichungen von Material wünscht, welches bei Vertragsschluss noch nicht bekannt war und welches nach Auffassung von MeerWert-Media ethisch nicht vertretbar ist oder dem Ansehen von MeerWert-Media schaden könnte (z. B. pornographische Darstellungen, nationalsozialistisches Gedankengut), ist MeerWert-Media berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und sämtliche bis dahin angefallenen Kosten abzurechnen.

2.7. Der Auftraggeber wird MeerWert-Media nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmiervorschläge zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung durch MeerWert-Media. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Auftraggeber sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen für den Auftraggeber zu treffen.

2.8. Der Auftraggeber kann innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsschluss ohne weitere Verpflichtungen von dem Auftrag zurücktreten. Wenn der Auftraggeber aus Gründen, die MeerWert-Media nicht zu vertreten hat, nach diesem Zeitpunkt von der Vereinbarung zurücktritt oder den Vertrag kündigt, hat MeerWert-Media das Recht, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen Kosten für Planung, Arbeitsvorbereitung, Lohn und Material sowie MeerWert-Media entgangenen Gewinn, mindestens aber 20% der Nettoauftragssumme, ohne weiteren Nachweis in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass MeerWert-Media keine oder geringere Kosten entstanden oder kein oder ein geringerer Gewinn entgangen ist.

3. Leistungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1. Sollte es in einem Arbeitsprozess aus Gründen, die durch den Auftraggeber zu vertreten sind zu Verzögerungen kommen, die zu einer Verschiebung der Zeitplanung führt, bleibt MeerWert-Media vorbehalten, bestimmte angebotene Leistungen neu zu kalkulieren und eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen.

3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Unterlagen, die zu einem reibungslosen Ablauf der Internetpräsentationserstellung beitragen, innerhalb von 30 Kalendertagen nach Vertragsabschluss an MeerWert-Media zu übergeben. Ausnahmen sind Nachweise von höherer Gewalt oder vom Auftraggeber nicht zu vertretene Betriebsstörungen. Diese Gegebenheiten sind MeerWert-Media innerhalb der 30 Tage mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung ist MeerWert-Media berechtigt, dem Auftraggeber Schadensersatz in Höhe von 30 % der Auftragssumme in Rechnung stellen. Dem Auftraggeber bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

4. Vergütung

4.1. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsentationen / webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt.

4.2. Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich MeerWert-Media ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Produktionsaufträge zu stoppen oder auszusetzen oder Daten (die aufgrund gesonderter Vereinbarungen vor Bezahlung der Vergütung ausgehändigt wurden) und bereits produzierte Werke vom Auftraggeber in vollem Umfang und einwandfreiem Zustand zurückzufordern. Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.

4.3. Es gilt die im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann MeerWert-Media neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 5 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

4.4. MeerWert-Media ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 20% der Gesamtsumme (Brutto) nach Auftragserteilung und 80% nach Abschluss des Projekts. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von MeerWert-Media verfügbar sein.

4.5. Soweit auf Wunsch des Kunden Entwürfe, Konzepte, Texte, Fotos/Bilder und Ähnliches erstellt oder Besprechungen und Meetings beim Kunden vor Ort abgehalten werden sollen, so sind diese nach Aufwand (aktueller Stundensatz) zzgl. Kilometerpauschale (0,50€/km) zu vergüten, wenn zuvor keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

4.6. Bei einseitigen Änderungswünschen oder Abbruch von Aufträgen und sonstigen Leistungen durch den Auftraggeber und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserbringung ändern, werden MeerWert-Media vom Auftraggeber alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und MeerWert-Media von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt, sofern der Auftraggeber diese zu vertreten hat.

Besondere ergänzende Bedingungen für die Erstellung von Websites

1. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

1.1 Der Auftraggeber ist während der gesamten Zeit der Entwicklung und Umsetzung der Website durch MeerWert-Media zur angemessenen Mitwirkung verpflichtet. Zur angemessenen Mitwirkung zählt insbesondere die Überlassung aller Daten und Informationen, die für die Entwicklung der Website erforderlich sind.

1.2 Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, alle in die Internetseite einzubindenden Inhalte und Materialien (Texte, Bilder, Logos, Tabellen etc.), deren Berücksichtigung er wünscht, unverzüglich zu liefern, sowie alle sonstigen für die Leistung benötigten Informationen, Unterlagen und Daten einschließlich Zugangsdaten auf Anforderung unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

1.3 MeerWert-Media ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen von dem Auftraggeber im Falle seines Verzuges bei der Lieferung des Materials zu berechnen.

1.4 Um solche Verzugszeiten verlängert sich jeder Erfüllungs,- Abnahme oder Fertigstellungstermin.

1.5 MeerWert-Media wird dem Auftraggeber die endgültige Fertigstellung der Website mitteilen. Ab diesem Zeitpunkt ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Abnahme der fertiggestellten Website verpflichtet. Erfolg die Abnahme nicht binnen einer Woche nach Mitteilung der Fertigstellung, gilt die Abnahme als mangelfrei erfolgt.

1.6 Die Abnahme der fertig gestellten Website darf wegen unwesentlicher oder geringwertiger Mängel nicht verweigert werden.

2. Vergütung, Zahlungsmodalitäten

2.1 Bevor MeerWert-Media die vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllt, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, eine Anzahlung zu leisten. Diese beträgt 20% des vereinbarten Brutto-Betrages.

2.2 Mehraufwendungen, die über die von MeerWert-Media geschuldeten Leistungen hinausgehen, werden mit dem aktuell geltenden Stundensatz vergütet.

2.3 Unabhängig von der vertraglich vereinbarten Vergütung ist der Auftraggeber verpflichtet, jeglichen Mehraufwand von MeerWert-Media , der daraus resultiert, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, mit dem aktuell geltenden Stundensatz zu vergüten.

2.3.1 Als vergütungspflichtige Mehraufwendungen gelten in jedem Fall Aufwendungen, die MeerWert-Media tätigt, weil der Auftraggeber nach Freigabe des Entwurfs auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen vorgenommen hat, die sich auf Leistungen beziehen, die bereits freigegeben bzw. abgenommen worden sind.

2.3.2 Ab Beginn eines Zahlungsverzuges ist MeerWert-Media berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und Schadensersatz – insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung – zu fordern.

3. Mängel

3.1 Für Mängel hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der Website haftet MeerWert-Media nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufvertragsrechts (§§424 ff BGB). Ferner haftet MeerWert-Media auch dafür, dass die erstellte Website den vertraglichen Spezifikationen und dem Anforderungsprotokoll in der vom Auftraggeber freigegebenen Form entspricht.

3.2 Der Auftraggeber hat die Website unverzüglich nach der Ablieferung oder dem Zugänglichmachen im Internet durch MeerWert-Media zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, MeerWert-Media unverzüglich Anzeige zu machen.

3.3 Unterlässt der Auftraggeber die Anzeige, so gilt die Website als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

4. Haftung

4.1 MeerWert-Media haftet für die sorgfältige und fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistungen sowie deren Mangelfreiheit.

4.2 Für Materialien und Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. MeerWert-Media übernimmt keine Prüfungspflichten, insbesondere trifft diese keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Rechte Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzen. Hat MeerWert-Media Kenntnis davon, dass bereitgestellte Materialien Gesetze oder Rechte Dritter verletzen, ist MeerWert-Media berechtigt, die Arbeiten einzustellen. MeerWert-Media wird den Kunden in diesem Fall entsprechend informieren. MeerWert-Media wird den Kunden ebenfalls informieren, sofern sie Zweifel an der Tauglichkeit der bereitgestellten Materialien hat.

4.3 Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise die Rechte Dritter eingreifen. Sollten Dritte MeerWert-Media wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Auftraggeber, MeerWert-Media von jeder Haftung freizustellen und die dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen.

4.4 Sollte der Auftraggeber nach Fertigstellung und Abnahme der Website Änderungen vornehmen und dabei funktionelle Schäden an der Website hervorrufen, die zu Arbeitsausfällen und finanziellen Schäden auf Seiten des Auftraggebers führen, übernimmt MeerWert-Media dafür keine Haftung.

5. Geheimhaltung/Datenschutz

5.1 MeerWert-Media verpflichtet sich, keine ihr während der Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers und dessen Auftraggebern ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers zu verwerten oder dritten Personen mitzuteilen. Gleiches gilt für die MeerWert-Media übergebenen Unterlagen und mitgeteilten Kenntnisse.

5.2 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

6. Referenzen, Anerkennung der Urheberschaft

6.1 MeerWert-Media darf den Auftraggeber auf seiner Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen. MeerWert-Media darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Auftraggeber kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

6.2 MeerWert-Media hat Anspruch auf Nennung der Firma als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von MeerWert-Media erstellten Website. MeerWert-Media darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung von MeerWert-Media zu entfernen.

7. Freistellung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, MeerWert-Media von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Lieferung von Daten gemäß Z. 1.2 freizustellen, die durch die Verletzung der Rechte Dritter entstehen und soweit MeerWert-Media durch den Verletzten Dritten in Anspruch genommen wurde.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages oder weiterer vertraglicher Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

8.2 Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen.

8.3 Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

8.4 Gerichtsstand für alle sich aus diesem oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist der Firmensitz von MeerWert-Media .